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Hinweis gem. § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) – Zugangseröffnung

Bei allen eingerichteten E-Mail-Adressen der Stadt Ettlingen handelt es sich um keine Zugänge i.S. des § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), sondern sind lediglich für Zwecke formloser elektronischer Post eingerichtet. Aus diesem Grunde weist die Stadt Ettlingen ausdrücklich darauf hin, dass es sich im Falle der Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen, die besonderen Formvorschriften unterliegen, wie zum Beispiel Rechtsbehelfe, Widersprüche, Fristen, Anhörungen etc., nicht um Zugänge i.S. des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz handelt. Um eine etwaige Erklärung rechtswirksam werden zu lassen, bedarf es auch weiterhin ausschließlich der schriftlichen Form.
Die Stadt Ettlingen bietet einen Zugang im Sinne des § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) über die „
Virtuelle Poststelle“ an. Damit können auch sensible und persönliche Daten verschlüsselt übertragen und diese vor unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.
Soweit die Stadt Ettlingen im Rahmen des Dienstes
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Bitte greifen Sie bei Angelegenheiten, die besonders vertrauenswürdige Informationen beinhalten, auf die „Virtuelle Poststelle“ oder andere Arten der Übermittlung zurück. Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Stadt können nur über die „
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Hinweise zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. Die Stadt Ettlingen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

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Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Ettlingen

Die E-Mail-Kommunikation ist vorerst auf den formlosen Schriftverkehr (ohne Signatur und Verschlüsselung) beschränkt.
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– Hypertext (Webseiten) ohne ActiveX und Java-Applets (.html)
– XML Extensible Markup Language (.xml)
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Wegen fehlender technischer Infrastruktur für die Handhabung von E-Mailsmit qualifizierter elektronischer Signatur bietet die Stadt Ettlingen diesen Zugang derzeit noch nicht an.
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